Weitere Praxishilfe für die Familienbildung neu erschienen

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung -
Umsetzung des §8a SGB VIII in Einrichtungen der Familienbildung

Diese ebenfalls neu erschienene Praxishilfe beschäftigt sich mit der Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII in Einrichtungen der Familienbildung. Neben grundlegenden Informationen zum § 8a SGB VIII werden Konsequenzen daraus für die Einrichtungen der Familienbildung, für Leitungskräfte, haupt- und nebenamtliche Mitarbeiterinnen skizziert und ein Verfahrensablauf für das Handeln bei möglicher Kindeswohlgefährdung für Einrichtungen der Familienbildung vorgestellt.

Jedes Kind hat einen universalen Anspruch auf Sicherheit und Schutz und auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Der Schutz des Kindeswohls ist ein Bestandteil des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Einrichtungen der Familienbildung.

Kindeswohlgefährdungen in Familienbildungseinrichtungen abzuwenden bedeutet insbesondere, Eltern frühzeitig durch Bildung und Beratung zu unterstützen. Als niedrigschwellige und primärpräventive Einrichtungen haben sie besondere Chancen, den Schutz des Kindes mit Unterstützung der Eltern umzusetzen.

Mit der Einführung des §8a im SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) werden seit Oktober 2005 alle Einrichtungen der Jugendhilfe, auch die der freien Träger eindeutiger in die Verantwortung genommen, den gesetzlich definierten Schutzauftrag in Fällen von Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen. Damit wird einerseits eine größere Verbindlichkeit für die freien Träger geschaffen. Leistungen durch Einrichtungen und Dienste von Trägern, mit denen die Sicherstellung des Schutzauftrags nicht sichergestellt werden kann, werden jedoch von den Jugendämtern künftig nicht mehr in Anspruch genommen werden dürfen bzw. nicht mehr mittels Zuwendungen gefördert werden können.
Andererseits bietet der §8a SGB VIII aber gleichzeitig die Möglichkeit, die Umsetzung dieses Auftrags zu qualifizieren, verbindlicher zu gestalten und systematisch abzusichern. Familienbildungseinrichtungen haben daher das Interesse, den §8a SGB VIII als fachliches Steuerungsinstrument umsetzen, das den Aspekt der Kooperation zwischen öffentlichem und freien Träger in den Vordergrund stellt.

Die Praxishilfe (ca 50 Seiten, Spiralbindung, Format DIN A4)  ist für Mitglieder der BAG zum Preis von 9,80 € zzgl. Porto (Nichtmitglieder zahlen 11,80 € plus Porto) zu beziehen über

Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung,
Prinz-Georg-Str. 44, 40477 Düsseldorf,
Tel.: 0211-44992-45, Fax: 0211-44992-89
bag@familienbildung-deutschland.de

 
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Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - Umsetzung des §8a SGB VIII

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