Aktuelles
Herzlich willkommen bei der familienbildung deutschland
Das Team der familienbildung deutschland engagiert sich als Interessenvertretung für die Belange von Einrichtungen der Katholischen Familienbildung auf Bundesebene.
Hier vertreten wir die vielfältigen Anliegen und Interessen unserer Mitgliedseinrichtungen in politischen, gesellschaftlichen und kirchlichen Gremien. Aktive Lobbyarbeit und die Auseinandersetzung mit neuen Aufgaben der Familienbildungspolitik gehören dabei zu unseren wichtigen Aufgabenfeldern.
Hinzu kommt die Konzeption und Organisation von Weiterbildungsangeboten für Hauptamtliche und Honorarkräfte.
Dies allein ist aber nicht alles…
Unsere Arbeit
Unsere Hauptaufgabenfelder:
Lobbyarbeit
Die BAG bündelt die politischen Stimmen der Institutionellen Familienbildung zu einer kraftvollen Meinung gegenüber den politischen Akteuren. Durch Ihr Engagement und Ihre Mitarbeit in der BAG werden Ihre Anliegen daher gehört. Sie werden somit gestaltender Teil der Familienpolitik und tragen zu Verbesserungen für Familien und Kinder bei.
Politik
Die BAG ist mit allen relevanten politischen Stellen auf Bundesebene vernetzt. Sie ist erster Ansprechpartner für Ministerien, wenn es um die Institutionelle Familienbildung geht.
Bildung
Die BAG entwickelt Fortbildungsangebote für MitarbeiterInnen der Institutionellen Familienbildung auf Basis der Bedürfnisse der Mitgliedseinrichtungen. Jährliche werden bundesweit mehr als 20 Fortbildungen angeboten. Somit ist eine kontinuierliche, hohe Qualitätsentwicklung in den Mitgliedseinrichtungen insbesondere für Ihre MitarbeiterInnen gewährleistet.
Vernetzung
Die BAG gewährleistet bundesweite Vernetzung von Einrichtungen der Katholischen Institutionellen Familienbildung und fördert damit die Geschäftsentwicklung ihrer Mitglieder.
Austausch
Die BAG lädt jährlich die Leitungen der Mitgliedseinrichtungen zu einer zweitägigen Versammlung ein. Hierzu werden jeweils Experten aus Wirtschaft und Politik hinzugebeten. Zu ausgesuchten Themen erhalten Sie Impulsreferate, Vorträge etc. und finden eine Plattform für den Austausch im größten Familienbildner-Netzwerk Deutschlands.
Recht
Die BAG unterstützt Sie mit wertvollen rechtlichen Informationen zur Familienbildung. So erhalten Sie durch die Vernetzung untereinander und zur Politik schnell Informationen aus erster Hand.
Aktuelle Beiträge
AKTUELLES — Austauschtreffen NEKED
Austauschtreffen NEKED EKG für ukrainische FamilienDas Netzwerk evangelischer und…
Materialsammlung — Umgang in der Familienbildung mit dem Krieg in der Ukraine
Materialsammlung — Umgang in der Familienbildung mit dem Krieg in der Ukraine …
NEUE GESCHÄFTSFÜHRUNG AKF
Zum 30. September 2022 wird der jetzige Geschäftsführer der AKF, Hubert Heeg, in den Ruhestand…
Mitgliedschaft
Jede Mitgliedschaft verleiht der Katholischen Familienbildung mehr Gewicht. Werden Sie Mitglied in einem starken Netzwerk.

Elternchance
In der Weiterbildung „Elternchance II” geht es um eine neue Gestaltung der Zusammenarbeit von Eltern und pädagogischen Fachkräften. Im Zentrum dieser Zusammenarbeit steht die dialogische Haltung. Sie als Fachkraft wagen einen neuen Blick auf Eltern und setzen sich mit den neuesten Erkenntnissen über die Bildung im Kindesalter auseinander.
Recht
Flexibilisierung für Vereine:
Corona-Ausnahmeregelung für Beschlussfassungen, Versammlungen und Wahlen
In der gesetzlichen Regelung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil‑, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere »virtuelle Sitzungen« vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E‑Mail und Fax werden ermöglicht. Diese Regelungen des vom Deutschen Bundestag am 25. März 2020 verabschiedeten Gesetzes sind bis zum 31.12.2021 befristet.

Aus dem Gesetz hier die maßgeblichen Passagen:
Artikel 2
Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts‑,Genossenschafts‑, Vereins‑, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
§ 2 Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Abweichend von § 48 Absatz 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung können Beschlüsse der Gesellschafter in Textform oder durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch ohne Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gefasst werden.
§ 5 Vereine und Stiftungen
(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.
(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,1. an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder 2. ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.
(3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.
§ 7 Übergangsregelungen
… (5) § 5 ist nur auf im Jahr 2020 ablaufende Bestellungen von Vereins- oder Stiftungsvorständen und im Jahr 2020 stattfindende Mitgliederversammlungen von Vereinen anzuwenden.